Da ich keinen Kassenvertrag habe und ausschließlich als Wahlarzt tätig bin, müssen Sie das Honorar für die erbrachte ärztliche Leistung zuerst selbst bezahlen und können die Honorarnote dann bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zum allfälligen tarifmäßigen Kostenersatz einreichen. Die Höhe des Betrags der Rückerstattung variert je nach Krankenkasse.